ÖBA (örtliche Bauaufsicht)

Die ÖBA umfasst die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherren, die Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle und die örtliche Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Werkes. Die ÖBA umfasst jedoch nicht die Obliegenheit der Bauführung bzw. der Bauleitung. Im Detail können die Aufgabenbereiche der ÖBA wie folgt beschrieben werden:
  • Überwachung der Herstellung des Werkes und des Terminplanes
  • Koordinierung der Leistungen der beauftragten Firmen
  • Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen des Planers
  • Überwachung auf Einhaltung der technischen Regeln
  • Überwachung der behördlichen Vorschreibungen
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Leistung und Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße
  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
  • Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der Oberleitung